Richtig verordnet
Auf Ihrem ärztlichen Verordnungsschein muss der BH als „Prothesen-Halterung“ bezeichnet sein, da er sonst von der Krankenkasse nicht bezuschussungsfähig ist (gilt in Deutschland und Österreich). Bei den Anita care Spezial-BHs handelt es sich um Prothesenhalterungen mit eingearbeiteten Taschen (außer Bustier 5310). Alle Anita care Brustprothesen und Ausgleichsteile haben eine Hilfsmittel- Nummer (nur in D) und können mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Anita informiert
Ihre Krankenkasse in Deutschland und Österreich übernimmt:
In der Schweiz:
Operation bis 65 Jahre (vor Pensionierung)
Vergütung über die Invalidenversicherung (IV) staatlich
- 400 CHF für eine Prothese und pro Jahr
- 100 CHF für Spezial-BHs und Bademode
- Wird in einem Jahr keine neue Prohtese benötigt, darf der Betrag von 400 CHF nicht zusätzlich für BH's und Bademode verwendet werden. Beachten Sie, dass dies ein Grundsatz istm jedoch nicht von allen Kantonen gleich behandelt werden muss.
Operation ab 65 Jahren (nach Pensionierung)Anmeldeformular bei der Iv (Punkt 001.002) hier
Die Anmeldung ist der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen
Vergütung über obligatorische Krankenkasse privat
weitere Informationen hier
- Gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) wird aus der obligatorischen Krankenkassenversicherung im Jahr 360 CHF pro Seite und Jahr vergütet.
Für Zubehör und spezielle Büstenhalter (MiGel-Position 24.02.01.01.1)
erhält die betroffene Dame 90 CHF pro Jahr.- Unter Punkt II "Kommentierte Gesamtliste" finden Sie alle Hilfsmittel, welche aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP vergütet werden. Unter der Position 24.02 (siehe Seite 53) sind die Maximalbeträge für Brustprothesen geregelt.