Vertrauensvolle Beratung & Information

Anita care steht Dir mit Rat und Tat zur Seite

Welcher BH oder welche Ausgleichsform für Dich am besten geeignet ist, hängt von Deinrn individuellen Bedürfnissen ab. In Deinem Sanitätshaus findest Du die richtige Auswahl und kompetente Beratung.

Anita führt regelmäßig Schulungen und Seminare in Sanitätshäusern in ganz Deutschland durch. In diesen Seminaren werden die Fachverkäuferinnen nicht nur zu Anita Produkten eingehend geschult, sondern auch zu allgemeinen Themen, wie die Beratung zur richtigen Prothesengröße.

Im medizinischen Fachgeschäft in Deiner Nähe erhältt Du eine ausführliche Beratung.

 

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Unser Anita care Magazin liefert Dir Berichte rund um das Thema Breast Care, aber auch andere Lifestyle-Themen, die Tipps zum Wohlfühlen geben.



Lesenswerte Artikel zum Thema Breast Care

Früher informieren. Besser vorbereitet sein:
die Verordnungen der Krankenkassen

Bitte beachte unsere Hinweise zur richtigen ärztlichen Verordnung. Damit ersparst Du Dir bürokratische Umwege. Und Du kannst Dich ganz darauf konzentrieren, mit Hilfe von Anita care wieder neuen Mut und Lebensfreude zu erlangen.

Für Deutschland und Österreich gilt:

  • Auf Deinem ärztlichen Verordnungsschein muss der BH als „Prothesen-Halterung“ bezeichnet sein, da er sonst von der Krankenkasse als nicht bezuschussungsfähig eingestuft wird.
  • Bei den Anita care Prothesen-BHs handelt es sich um „Prothesenhalterungen mit eingearbeiteten Taschen“

Die Krankenkassen übernehmen:

  • Die Kosten einer Silikonprothese bzw. einer Ausgleichslösung zu 100 % (in Deutschland alle 2 Jahre).
  • 2 x jährlich einen Teil der Kosten für einen Prothesen-BH. 
  • Alle 2 bis 3 Jahre einen Teil der Kosten für ein Bademodell.
  • Die komplette Neuversorgung bei Gewichtsveränderung, wenn sie vom Arzt bestätigt ist

Für Deutschland gilt:

  • Anita Brustprothesen und Ausgleichslösungen haben eine Hilfsmittel-Nummer und können so mit jeder gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. 

Für die Schweiz gilt:
Brustprothesen sind eine Pflichtleistung der IV (Invalidenversicherung) oder der Krankenkasse. Das Alter zum Zeitpunkt der Operation ist ausschlaggebend, welche Versicherung zum Tragen kommt.